Verdeckte Gewinnausschüttung: was das Finanzamt wirklich prüft
Ein zu hohes Geschäftsführergehalt wird selten deshalb zum Problem, weil es zu viel Geld ist. Es wird zum Problem, wenn das Finanzamt einen Teil davon als verdeckte Gewinnausschüttung einstuft, mit spürbaren steuerlichen Folgen.
Bei einer GmbH ist das Geschäftsführergehalt eine Betriebsausgabe und mindert den steuerpflichtigen Gewinn. Genau das prüft das Finanzamt: Ist die Vergütung angemessen, oder wird über den Umweg eines hohen Gehalts eigentlich Gewinn am Fiskus vorbei ausgeschüttet?
Was eine verdeckte Gewinnausschüttung ist
Stuft die Finanzverwaltung einen Teil des Geschäftsführergehalts als unangemessen hoch ein, wird dieser Teil rückwirkend nicht mehr als Betriebsausgabe anerkannt. Die GmbH zahlt darauf nachträglich Körperschaftsteuer, und der überhöhte Teil gilt beim Geschäftsführer als Kapitalertrag statt als Gehalt, mit eigener steuerlicher Behandlung. Im Ergebnis wird dieselbe Summe teilweise doppelt belastet.
Die 50-Prozent-Regel als Daumenwert
Ein in der Praxis gebräuchlicher Anhaltspunkt: Die Gesamtvergütung der Geschäftsführung sollte in der Regel nicht mehr als etwa die Hälfte des Jahresüberschusses vor Abzug dieser Vergütung ausmachen. Das ist keine feste gesetzliche Grenze, aber ein Wert, an dem sich Betriebsprüfungen häufig orientieren. Liegt die Vergütung deutlich darüber, steigt die Wahrscheinlichkeit genauerer Prüfung.
Was Betriebsprüfer konkret vergleichen
Der zentrale Maßstab ist der Fremdvergleich: Was würde ein fremder, familienfremder Geschäftsführer mit vergleichbarer Verantwortung, Branche, Unternehmensgröße und Erfahrung verdienen? Veröffentlichte Vergütungsstudien dienen dabei als Orientierung, ebenso die Anzahl der Geschäftsführer, die Umsatzgröße und die Mitarbeiterzahl des Unternehmens.
Wie man sich absichert
Eine klare, schriftliche Anstellungsvereinbarung, eine nachvollziehbare Herleitung der Gehaltshöhe anhand von Vergleichswerten und eine sinnvolle Aufteilung zwischen Festgehalt und variablem Anteil helfen, die eigene Vergütung im Zweifel zu begründen. Bei konkreten Fragen zur eigenen Situation ersetzt das aber kein Gespräch mit dem Steuerberater, dieser Artikel und der Rechner liefern nur eine erste Orientierung, keine Steuerberatung.
Zielgrößen, Auszahlungskurve, Ober- und Untergrenzen, und eine Simulation, die zeigt, was ein Modell bei welcher Zielerreichung tatsächlich kostet.
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